Kryptowährungssteuer: Zwei unterschiedliche Steuern stehen auf der Tagesordnung!

Kryptowährungen erfreuen sich in den letzten Jahren sowohl in der Türkei als auch weltweit immer größerer Beliebtheit. Diese Popularität bringt auch die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung mit sich. Nach Angaben des Ministeriums für Finanzen und Finanzen werden in der Türkei zwei verschiedene Arten von Steuern für Gewinne aus Krypto-Assets in Kraft treten. Diese Entwicklung läutet den Beginn einer neuen Ära in der Kryptoindustrie in der Türkei ein. Obwohl die Einzelheiten der Vorschriften noch nicht klar sind, werden sie von Investoren und allen relevanten Parteien in diesem Bereich mit großem Interesse verfolgt.

Kryptowährungsvorschriften haben in der Türkei an Dynamik gewonnen

Laut Rahim Ak von Habertürk gewinnen die Kryptowährungsvorschriften in der Türkei an Dynamik. Nach Angaben des Ministeriums für Finanzen und Finanzen werden zwei weitere Arten von Steuern für Gewinne aus Kryptowährungen in Kraft treten. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Einkünfte aus Kryptowerten besteuert und ins Ausland geschmuggelt werden.

Die erste Steuerart wird als Prozesssteuer bezeichnet und hat einen niedrigen Satz wie die Bank- und Versicherungstransaktionssteuer (BSMV). Den vorliegenden Informationen zufolge wird dieser Steuersatz voraussichtlich etwa 5 % betragen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass ein bestimmter Teil der in diesem Bereich erzielten Einkünfte besteuert wird, ohne den Kryptomarkt zu verunsichern.

Mit der Quellensteuer wird eine Flucht ins Ausland verhindert

Die zweite Art von Steuer heißt Quellensteuer und wird auf Krypto-Assets erhoben, ebenso wie auf Wertpapiere wie Anleihen und Aktienmärkte. Der Zweck dieser Steuer besteht darin, zu verhindern, dass die Vorteile aus Krypto-Assets ins Ausland geschmuggelt werden. Der Quellensteuersatz soll bei Null liegen. Auf diese Weise werden Inhaber von Krypto-Assets verpflichtet, Steuererklärungen einzureichen und ihre Gewinne anzugeben.

Demnächst kommen Regelungen ins Parlament

Einzelheiten zu den Vorschriften zur Kryptobesteuerung werden durch die Studien des Capital Markets Board (CMB) und der Revenue Management Presidency (GİB) klar werden. Nach Abschluss der Studien sollen die Vorschriften dem Parlament vorgelegt und nach den Kommunalwahlen in Kraft treten.

Einer der wichtigsten Diskussionspunkte zur Besteuerung von Kryptowährungen ist die Definition von Krypto-Assets. In der Türkei werden Krypto-Assets in der von der Zentralbank veröffentlichten „Verordnung über die Nichtverwendung von Krypto-Assets im Zahlungsverkehr“ definiert als „immaterielle Vermögenswerte, die nicht als Fiat-Geld, registriertes Geld, elektronisches Geld, Zahlungsinstrument, Wertpapiere oder ähnliches gelten.“ sonstige Kapitalmarktinstrumente“. Diese Definition führt zu einer gewissen Unsicherheit hinsichtlich der Besteuerung von Krypto-Assets.

Regulierungen werden zur Kryptowährungsbranche beitragen

Experten glauben, dass Vorschriften zur Besteuerung von Kryptowährungen einen positiven Beitrag für den Sektor leisten können. Dank dieser Vorschriften können Krypto-Assets transparenter und zuverlässiger werden, was die Aufmerksamkeit von Anlegern auf sich ziehen kann. Darüber hinaus zählen höhere Steuereinnahmen und die Verhinderung illegaler Aktivitäten zu den erwarteten Vorteilen.

Infolgedessen schreiten Studien zur Besteuerung von Kryptowährungen in der Türkei rasch voran. Die Regelungen, die voraussichtlich bald dem Parlament vorgelegt werden, werden ein wichtiger Schritt bei der Besteuerung von Krypto-Assets und der Verhinderung ihres Schmuggels ins Ausland sein.

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